In zahlreichen Foren und Gremien gibt es Diskussionen, ob E-Mail-Anbieter wie web.de, gmx, Gmail, usw. Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sind, oder ob es sich um Telekommunikationsdienstleister handelt, mit denen kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) notwendig ist. Bisher war ich der Meinung, dass es sich um Auftragsverarbeiter handelt, Freemail-Anbieter jedoch keine AV-Verträge